09.08.11 | nokiland (195) Die Verantwortung für den Schulhort in der DDR

Themen | Schule & Ausbildung

Die Verantwortung für den Schulhort in der DDR

Nicht immer befand sich der Hort im selben Gebäude wie die Schulet. In vielen Orten, vor allem Dörfern und Kleinstätten, fand der Schulbetrieb in notdürftigen Gebäuden statt, die keineswegs die benötigten Räumlichkeiten für alle Klassen stellten und noch viel weniger Platz für einen Hort boten. Noch bis in die 70er Jahre hatte nicht jeder Ort eine moderne Schule mit integriertem Hort. Deshalb sah die Schulleitung der DDR ab vier Hortgruppen einen besonderen Hortleiter und bis zu drei Hortgruppen einen leitenden Erzieher vor. Hortleiter und leitender Erzieher wurde durch den Schulrat berufen.

Nicht immer befand sich der Hort im selben Gebäude wie die Schulet. In vielen Orten, vor allem Dörfern und Kleinstätten, fand der Schulbetrieb in notdürftigen Gebäuden statt, die keineswegs die benötigten Räumlichkeiten für alle Klassen stellten und noch viel weniger Platz für einen Hort boten. Noch bis in die 70er Jahre hatte nicht jeder Ort eine moderne Schule mit integriertem Hort. Deshalb sah die Schulleitung der DDR ab vier Hortgruppen einen besonderen Hortleiter und bis zu drei Hortgruppen einen leitenden Erzieher vor. Hortleiter und leitender Erzieher wurde durch den Schulrat berufen.

Nicht immer teilten Hortleiter und der Direktor einer Schule dieselbe Meinung, obwohl die Schulordnung in der DDR davon ausging, dass Bildung und Erziehung sich gegenseitig bedingen und durchdringen, dass sie entsprechend den damaligen Prinzipien sozialistischer Pädagogik eine Einheit bilden. Der Schulhort betreute vor und nach dem Schulunterricht die Kinder der berufstätigen Eltern. Laut Schulordnung der DDR war es die Aufgabe des Hortes, den teilnehmenden Schülern beim Lernen zu helfen, Hausaufgaben zu erledigen, Möglichkeiten sinnvoller Freizeitgestaltung zu stellen und schöpferischer Selbstbetätigung zu vermitteln. Die Frage, Inwieweit das Vertiefen des Schulstoffes oder eine abwechslungsreiche Freizeitgestaltung im Vordergrund stand, führte nicht selten zu verschiedenen Meinungen zwischen Hortleiter und Schuldirektor. Aus diesem Grund wurde im Schulgesetzt der DDR das Prinzip der Einzelleitung des Schuldirektors festgelegt. Der Schuldirektor konnte durchaus Aufgaben an den Hortleiter delegieren, sich dadurch aber nicht seiner Verantwortung für die politische, pädagogische und schulorganisatorische Leitung der Schule einschließlich des Schulhorts und des Schulinternats entziehen.

Hortleiter konnten durchaus eigene Vorstellungen in ihren Zuständigkeitsbereich einbringen. Im Gegensatz zu Heute hatte in der DDR das letzte Wort jedoch der Direktor der entsprechenden Bildungseinrichtung, der Schule. Es war manchmal eine Gratwanderung der Interessen zwischen Schule und Hort. Letztendlich dominierte jedoch der staatliche Bildungsauftrag der Einrichtung. Wo heute Kinder oft nur verwaltet und beaufsichtigt werden, war im Schulgesetzt der DDR klar der Bildungsauftrag des untergeordneten Hortes fest vorgeschrieben. Hausaufgaben wurden im Hort mit den Schülern absolviert. Die Kommunikation zwischen Schule, Hort und den Eltern gestaltete sich intensiver. Eltern erfuhren so unmittelbar von Lerndefiziten ihrer Kinder und konnten auch nach der Zeit in der Schule und dem Hort darauf reagieren. Die Fäden aus Schule und Hort liefen über den Schulkörper zusammen und die Klassenlehrerin als zentrales Element der Schulklasse vermittelte zwischen Schule und Eltern.

Heute, in Leipzig beispielsweise, hat die Klassenlehrerin und der Direktor keinen maßgeblichen Einfluss auf die Hortleitung. Dieser Umstand der Teilung von Verantwortungen läuft nicht konform mit einem wünschenswerten vordergründigen Bildungsauftrag staatlicher Institutionen. Schule und Hort sollten an einem Strang ziehen und die schulischen Leistungen der betreuten Kinder im Fokus haben. Eine Funktion des Hortes als Aufbewahrungsstelle für Kinder entspricht nicht dem, was sich Eltern wünschen. Soziales Training für die Kleinen ist sicherlich wichtig. Aber auch die ehemalige Funktion des Hortes als unterstützende Funktion für die schulische Ausbildung.

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