
Für den Staat war das Neuerungswesen eine wichtige Quelle des Fortschritts und der wirtschaftlichen Entwicklung. So wurden alleine im Jahre 1988 ca. 440.000 Neuerervorschläge mit einem Nutzen von mehr als 6,2 Milliarden Mark registriert.
Wie wichtig der Staatsführung die Neuerungsbewegung war, erkennt man unter anderem daran, dass es sogar in Dienstvorschriften zu den Pflichten von Vorgesetzzten erklärt wurde, das Neuererwesen zu fördern.
So heisst es beispielsweise im Aufgabenkatalog für Dienstvorsteher der Deutschen Reichsbahn (1975) Abschnitt B 6
Aufgaben zur sozialistischen Rationalisierung und zum Neuererwesen:
Lfd. Nr. |
Aufgabe |
Grundlage |
Häufig- keit |
über- tragbar |
|---|---|---|---|---|
01 |
Einbeziehung der Neuererbewegung in die Rechenschaftslegung über die Erfüllung der Pläne und Wettbewerbsverpflichtungen |
§ 7 (3) NVO GBl II Nr. 1/1972 |
fallweise |
|
02 |
Sichern, dass Neuererkonferenzen, Tage der Neuerer und andere bewährte Formen für die Teilnahme von Eisenbahnern an der Leitung und Planung der Neuererbewegung umfassend genutzt werden |
§ 7 (1) NVO GBl II Nr. 1/1972 |
laufend |
|
03 |
Sichern der ständigen Erhöhung der bewußten Teilnahme von Eisenbahnern an der Neuererbewegung, insbesondere der Förderung der schöpferischen Initiative der Frauen und Jugendlichen |
§ 18 (2) GBA, GBl I Nr. 5/1961; § 6 (2) und (3), § 7 (1) und § 8 (3) NVO GBl II Nr. 1/1972 |
laufend |
|
04 |
Vorgeben von Zielstellungen für die Neuererbewegung. Stellen von Themen an Neuerer, Rationalisatoren und Erfinder im Plan Wissenschaft und Technik zur Erhöhung der Betriebssicherheit |
§ 9 NVO GBl II Nr. 1/1972; Abschn. 1.12. Weisung zur Erhöhung der Betriebssicherheit DR, MfV 29 MBl-Nr. 5/1969 |
fallweise |
ja |
05 |
Bilden von Neuererbrigaden |
§ 7 (5) NVO GBl II Nr. 1/1972 |
einmalig |
ja |
06 |
Sichern der Aus- und Weiterbildung der Mitglieder der Neuererbrigaden sowie der Qualifizierung der leitenden Mitarbeiter auf dem Gebiet der Neuererbewegung |
§ 7 (4) NVO GBl II Nr. 1/1972 |
laufend |
|
07 |
Organisieren der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit zur Lösung von Neuereraufgaben |
§ 8 (1) NVO GBl II Nr. 1/1972 |
laufend |
|
08 |
Abschließen von Neuerervereinbarungen, Verteidigung vor einem sachkundigen Gremium |
§ 13 NVO GBl II Nr. 1/1972 |
fallweise |
|
09 |
Gewährleisten einer umfassenden Unterstützung der Neuerer bei der Erarbeitung und Durchsetzung der Neuerungen, auch durch Bereitstellen von wissenschaftlich-technischer Literatur und Informationen über die Erfahrungen der SU und der anderen sozialistischen Länder |
§ 7 (2) NVO GBl II Nr. 1/1972 |
laufend |
|
10 |
Entscheiden über Annahme der Neuerervorschläge bzw. Erfüllung der Neuerervereinbarungen nach Beurteilung durch die Neuererbrigade |
§§ 17 und 20 NVO GBl II Nr. 1/1972 |
fallweise |
|
11 |
Registrieren eingereichter Neuerervorschläge, ggf. Weitergabe der Neuerervorschläge |
§ 19 NVO GBl II Nr. 1/1972 |
fallweise |
ja |
12 |
Analysieren (regelmäßig) des Entwicklungsstandes der Neuererbewegung, der Ergebnisse der Neuerertätigkeit und der Anliegen der Neuerer |
§ 7 (3) NVO GBl II Nr. 1/1972 |
laufend |
|
13 |
Sichern der materiellen und moralischen Anerkennung der Leistung der Neuerer |
§ 29 NVO GBl II Nr. 1/1972 |
fallweise |
|
14 |
Fördern der Jugend zur Teilnahme an der Bewegung "Messe der Meister von Morgen", übertragen von Neuereraufgaben an Kollektive von Jugendlichen als Jugendobjekte |
§ 6 (3) NVO GBl II Nr. 1/1972; § 14 Jugendgesetz der DDR GBl I Nr. 5/1974 |
laufend |
|
15 |
Delegieren hervorragender Jugendlicher zu Messen, Kongressen usw. |
§ 15 (2) und (3) Jugendgesetz der DDR GBl I Nr. 5/1974 |
fallweise |
ja |
16 |
Schaffen von Voraussetzungen zur Bildung von Jugendbrigaden und übergabe von Jugendobjekten |
§ 12 (2) Jugendgesetz der DDR GBl I Nr. 5/1974 |
fallweise |
ja |
17 |
Unterstützen der Jugend bei der Auswertung und Anwendung von Arbeits- und Neuerermethoden |
§ 15 (2) und (3) Jugendgesetz der DDR GBl I Nr. 5/1974 |
laufend |
ja |
18 |
Auflösen von Jugendbrigaden und Jugendobjekten nur in Abstimmung mit der Leitung der FDJ und des FDGB |
§ 12 (2) Jugendgesetz der DDR GBl I Nr. 5/1974 |
fallweise |
ja |
19 |
Anwenden gelöster Themen und anerkannter Neuerervorschläge in der Praxis unter Hinzuziehung der Kollektive |
Abschn. 1.12. Weisung zur Erhöhung der Betriebssicherheit DR, MBl Teil DR MfV 29, MBl Nr. 5/1969 |
laufend |
|
20 |
Einleiten von technologischen Untersuchungen, ständiges Anleiten bei den Untersuchungen, Einführen neuer örtlicher Technologien für den Betriebsdienst |
Abschn. 3.2. Vorläufige Richtlinien für technologische Untersuchungen - Untersuchungen im Eisenbahnbetriebsdienst Teil I, Allgemeines über technologische Untersuchungen in Rangier-, Güter- und Personenbahnhöfe DV 410 |
fallweise |
ja |
21 |
Einleiten von technologischen Untersuchungen, Bilden von Untersuchungskollektiven evtl. Mitarbeit, Einführen neuer örtlicher Technologien |
Abschn. 4.3. Richtlinien für technologische Untersuchungen im Eisenbahnverkehrsdienst, DV 738 |
fallweise |
ja |
22 |
Erarbeiten von Förderungsprogrammen für die Investvorentscheidung |
Abschn. 2.3.1.2. Invest-Richtlinie DR |
fallweise |
ja |