Staatlich verordnetes Neuerungswesen

Für den Staat war das Neuerungswesen eine wichtige Quelle des Fortschritts und der wirtschaftlichen Entwicklung. So wurden alleine im Jahre 1988 ca. 440.000 Neuerervorschläge mit einem Nutzen von mehr als 6,2 Milliarden Mark registriert.

Wie wichtig der Staatsführung die Neuerungsbewegung war, erkennt man unter anderem daran, dass es sogar in Dienstvorschriften zu den Pflichten von Vorgesetzzten erklärt wurde, das Neuererwesen zu fördern.

So heisst es beispielsweise im Aufgabenkatalog für Dienstvorsteher der Deutschen Reichsbahn (1975) Abschnitt B 6

Aufgaben zur sozialistischen Rationalisierung und zum Neuererwesen:

Lfd. Nr.

Aufgabe

Grundlage

Häufig- keit

über- tragbar

01

Einbeziehung der Neuererbewegung in die Rechenschaftslegung über die Erfüllung der Pläne und Wettbewerbsverpflichtungen

§ 7 (3) NVO GBl II Nr. 1/1972

fallweise

 

02

Sichern, dass Neuererkonferenzen, Tage der Neuerer und andere bewährte Formen für die Teilnahme von Eisenbahnern an der Leitung und Planung der Neuererbewegung umfassend genutzt werden

§ 7 (1) NVO GBl II Nr. 1/1972

laufend

 

03

Sichern der ständigen Erhöhung der bewußten Teilnahme von Eisenbahnern an der Neuererbewegung, insbesondere der Förderung der schöpferischen Initiative der Frauen und Jugendlichen

§ 18 (2) GBA, GBl I Nr. 5/1961; § 6 (2) und (3), § 7 (1) und § 8 (3) NVO GBl II Nr. 1/1972

laufend

 

04

Vorgeben von Zielstellungen für die Neuererbewegung. Stellen von Themen an Neuerer, Rationalisatoren und Erfinder im Plan Wissenschaft und Technik zur Erhöhung der Betriebssicherheit

§ 9 NVO GBl II Nr. 1/1972; Abschn. 1.12. Weisung zur Erhöhung der Betriebssicherheit DR, MfV 29 MBl-Nr. 5/1969

fallweise

ja

05

Bilden von Neuererbrigaden

§ 7 (5) NVO GBl II Nr. 1/1972

einmalig

ja

06

Sichern der Aus- und Weiterbildung der Mitglieder der Neuererbrigaden sowie der Qualifizierung der leitenden Mitarbeiter auf dem Gebiet der Neuererbewegung

§ 7 (4) NVO GBl II Nr. 1/1972

laufend

 

07

Organisieren der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit zur Lösung von Neuereraufgaben

§ 8 (1) NVO GBl II Nr. 1/1972

laufend

08

Abschließen von Neuerervereinbarungen, Verteidigung vor einem sachkundigen Gremium

§ 13 NVO GBl II Nr. 1/1972

fallweise

09

Gewährleisten einer umfassenden Unterstützung der Neuerer bei der Erarbeitung und Durchsetzung der Neuerungen, auch durch Bereitstellen von wissenschaftlich-technischer Literatur und Informationen über die Erfahrungen der SU und der anderen sozialistischen Länder

§ 7 (2) NVO GBl II Nr. 1/1972

laufend

10

Entscheiden über Annahme der Neuerervorschläge bzw. Erfüllung der Neuerervereinbarungen nach Beurteilung durch die Neuererbrigade

§§ 17 und 20 NVO GBl II Nr. 1/1972

fallweise

11

Registrieren eingereichter Neuerervorschläge, ggf. Weitergabe der Neuerervorschläge

§ 19 NVO GBl II Nr. 1/1972

fallweise

ja

12

Analysieren (regelmäßig) des Entwicklungsstandes der Neuererbewegung, der Ergebnisse der Neuerertätigkeit und der Anliegen der Neuerer

§ 7 (3) NVO GBl II Nr. 1/1972

laufend

13

Sichern der materiellen und moralischen Anerkennung der Leistung der Neuerer

§ 29 NVO GBl II Nr. 1/1972

fallweise

14

Fördern der Jugend zur Teilnahme an der Bewegung "Messe der Meister von Morgen", übertragen von Neuereraufgaben an Kollektive von Jugendlichen als Jugendobjekte

§ 6 (3) NVO GBl II Nr. 1/1972; § 14 Jugendgesetz der DDR GBl I Nr. 5/1974

laufend

15

Delegieren hervorragender Jugendlicher zu Messen, Kongressen usw.

§ 15 (2) und (3) Jugendgesetz der DDR GBl I Nr. 5/1974

fallweise

ja

16

Schaffen von Voraussetzungen zur Bildung von Jugendbrigaden und übergabe von Jugendobjekten

§ 12 (2) Jugendgesetz der DDR GBl I Nr. 5/1974

fallweise

ja

17

Unterstützen der Jugend bei der Auswertung und Anwendung von Arbeits- und Neuerermethoden

§ 15 (2) und (3) Jugendgesetz der DDR GBl I Nr. 5/1974

laufend

ja

18

Auflösen von Jugendbrigaden und Jugendobjekten nur in Abstimmung mit der Leitung der FDJ und des FDGB

§ 12 (2) Jugendgesetz der DDR GBl I Nr. 5/1974

fallweise

ja

19

Anwenden gelöster Themen und anerkannter Neuerervorschläge in der Praxis unter Hinzuziehung der Kollektive

Abschn. 1.12. Weisung zur Erhöhung der Betriebssicherheit DR, MBl Teil DR MfV 29, MBl Nr. 5/1969

laufend

20

Einleiten von technologischen Untersuchungen, ständiges Anleiten bei den Untersuchungen, Einführen neuer örtlicher Technologien für den Betriebsdienst

Abschn. 3.2. Vorläufige Richtlinien für technologische Untersuchungen - Untersuchungen im Eisenbahnbetriebsdienst Teil I, Allgemeines über technologische Untersuchungen in Rangier-, Güter- und Personenbahnhöfe DV 410

fallweise

ja

21

Einleiten von technologischen Untersuchungen, Bilden von Untersuchungskollektiven evtl. Mitarbeit, Einführen neuer örtlicher Technologien

Abschn. 4.3. Richtlinien für technologische Untersuchungen im Eisenbahnverkehrsdienst, DV 738

fallweise

ja

22

Erarbeiten von Förderungsprogrammen für die Investvorentscheidung

Abschn. 2.3.1.2. Invest-Richtlinie DR

fallweise

ja