Die Ära Honecker Der 1971 vollendete parteiinterne Putsch in der DDR war die Folge der Ulbricht-Ära und spülte Erich Honecker nach ganz oben an die Macht.
Die Ära Ulbricht In den 50er Jahren begann die "Ulbricht Ära" in der DDR. Auf Walter Ulbricht geht der Standpunkt der DDR-Führung zurück, dass es diplomatische Beziehungen zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland nur geben könne, wenn beide Staaten die volle Souveränität des jeweils anderen Staates anerkannten.
Wiedervereinigung: Fressen wir die Habenichtse? Zunächst das Einfache des Begriffes Wiedervereinigung: Ein Volk wird aus politischen Gründen auseinander gerissen. Jahrzehnte später vereinigt es sich wieder neu, will zusammenwachsen und eine verändertes politisches, staatliches, gesellschaftliches, juristisches und kulturelles Gebilde miteinander schaffen, legal und friedlich zugleich. Das Ganze nennt man dann Wiedervereinigung und man ist dankbar, wenn es auf solche Weise gelingt.
10 Gebote für den neuen sozialistischen Menschen Walter Ulbricht, 1. Sekretär des ZK der SED, verkündete auf dem V. Parteitag der SED am 10.7.1958 in Berlin seine 10 Gebote für den neuen sozialistischen Menschen.
Joachim Gauck Joachim Gauck war der erste Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) die bis heute im Volksmund als sogenannte "Gauck-Behörde“ bezeichnet wird.
Fettflecke auf Oberbekleidung und Synthetiks: mit Stärkemehl bestreuen und einem feuchten Tuch verreiben. Nachdem alles eingetrocknet ist, wird alles einfachfach ausgebürstet. Bei starken Flecken das alles wiederholen. ... Mehr
DDR Recht & Gesetz
Artikel 5 (1) Die Bürger der Deutschen Demokratischen Republik üben ihre politische Macht durch demokratisch gewählte Volksvertretungen aus. (2) Die Volksvertretungen sind die Grundlage des Systems der Staatsorgane. Sie stützen sich in ihrer Tätigkeit auf die aktive Mitgestaltung der Bürger an der Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle ihrer Entscheidungen. (3) Zu keiner Zeit und unter keinen Umständen können andere als die verfassungsmäßig vorgesehenen Organe staatliche Macht ausüben. ... Mehr
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