Leipzigs geographische Lage Man nannte Leipzig die "Stadt der Mitte", oder auch "Stadt am Kreuz". Gemeint ist die günstige verkehrsgeographische Lage im Herzen Europas, am Kreuzpunkt der wichtigen der uralten römischen Reichsstraße "via Imperii" und der "via regia".
Leipzig - "Stadt der Mitte" Man nannte Leipzig die "Stadt der Mitte", oder auch "Stadt am Kreuz". Gemeint ist die günstige verkehrsgeographische Lage im Herzen Europas. Schon der Burgort lag am Kreuzpunkt wichtiger Heer- und Handelsstraßen. Seit achthundert Jahren ist Leipzig privilegierter Fernhandelsmarkt. Hier kamen Händler aus dem Norden und Süden, dem Westen und Osten des europäischen Kontinents zusammen.
Leipzigs Wirtschaft im Mittelalter Die Wirtschaft Leipzigs wurde bereits vor über 1200 Jahren ins rollen gebracht. Leipzig war als die "Stadt der Mitte", oder auch "Stadt am Kreuz" bekannt. Gemeint ist die günstige verkehrsgeographische Lage im Herzen Europas. Das "Kreuz" bestand aus der uralten römischen Reichsstraße "via imperii" und der "Via regia".
Der CONSUMENT Versandhandel Leipzig in der DDR Mangelwirtschaft Nach der Wende wurden Versandhauskataloge aus der BRD rauf und runter geblättert, sie füllten ganze Familienabende. Sowas kannten die letzten DDR Bürger nicht. Denn was selbst in der DDR Geborene kaum
wissen: Auch in der DDR gab es Versandhäuser. Beispielweise war das "CENTRUM Versandhaus Leipzig" von 1956 bis 1974 aktiv. Wie vertrug sich das mit der Mangelwirtschaft in der DDR?
Fettflecke auf Tapete bekommen Sie weg, indem sie die betreffende Stelle mit Benzin betupfen, ein Löschblatt darüber legen und anschießend mit dem Bügeleisen drüber fahren. Mag ihre Tapete kein Benzin, arbeiten Sie nur mit Löschpapier und Bügeleisen. Alternativ ausgetrocknetes Schwarzbrot ohne Rinde auftreiben und den Fleck damit ausreiben. ... Mehr
DDR Recht & Gesetz
Artikel 37 (1) Jeder Bürger der Deutschen Demokratischen Republik hat das Recht auf Wohnraum für sich und seine Familie entsprechend den volkswirtschaftlichen Möglichkeiten und örtlichen Bedingungen. Der Staat ist verpflichtet, dieses Recht durch die Förderung des Wohnungsbaus, die Werterhaltung vorhandenen Wohnraumes und die öffentliche Kontrolle über die gerechte Verteilung des Wohnraumes zu verwirklichen. (2) Es besteht Rechtsschutz bei Kündigungen. (3) Jeder Bürger hat das Recht auf Unverletzbarkeit seiner Wohnung. ... Mehr
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