Erfurt Erfurt ist eine kreisfreie Stadt im Bundesland Freistaat Thüringen. Auf einer Fläche vom 269,13 km² leben in Erfurt 203.333 Bürger (Stand 31.12.2009). Das entspricht einer Einwohnerdichte von 755,52 Einwohner pro km². Davon sind 104.952 weiblich was einem Anteil von 51,62% der Gesamtbevölkerung der Stadt Erfurt entspricht. Die Stadt Erfurt gliedert sich in 53 Stadtteile.
Schwarza (Thüringer Wald) Schwarza (Thüringer Wald) ist eine kreisangehörige Gemeinde im Landkreis Schmalkalden-Meiningen des Bundeslandes Freistaat Thüringen. Die Gemeinde Schwarza (Thüringer Wald) liegt rund 52 km südwestlich der Landeshauptstadt Erfurt und rund 290 km westsüdwestlich der Bundeshauptstadt Berlin.
Georgenthal (Thüringer Wald) Georgenthal (Thüringer Wald) ist eine kreisangehörige Gemeinde im Landkreis Gotha des Bundeslandes Freistaat Thüringen. Die Gemeinde Georgenthal (Thüringer Wald) liegt rund 30 km westsüdwestlich der Landeshauptstadt Erfurt und rund 267 km westsüdwestlich der Bundeshauptstadt Berlin.
Tabarz (Thüringer Wald) Tabarz (Thüringer Wald) ist eine kreisangehörige Gemeinde im Landkreis Gotha des Bundeslandes Freistaat Thüringen. Die Gemeinde Tabarz (Thüringer Wald) liegt rund 37 km westlich der Landeshauptstadt Erfurt und rund 270 km westsüdwestlich der Bundeshauptstadt Berlin.
Tambach-Dietharz (Thüringer Wald) Tambach-Dietharz (Thüringer Wald) ist eine Stadt im Landkreis Gotha des Bundeslandes Freistaat Thüringen. Die Stadt Tambach-Dietharz (Thüringer Wald) liegt rund 35 km westsüdwestlich der Landeshauptstadt Erfurt und rund 272 km westsüdwestlich der Bundeshauptstadt Berlin.
Oberweißbach (Thüringer Wald) Oberweißbach (Thüringer Wald) ist eine Stadt im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt des Bundeslandes Freistaat Thüringen. Die Stadt Oberweißbach (Thüringer Wald) liegt rund 44 km südsüdöstlich der Landeshauptstadt Erfurt und rund 266 km südwestlich der Bundeshauptstadt Berlin.
Vogtlandkreis Der Vogtlandkreis ist ein Landkreis im Westen des Freistaats Sachsen. Nachbarkreise sind im Norden der thüringische Landkreis Greiz, im Osten der Landkreis Zwickau und der Erzgebirgskreis. Im Süden schließen sich der tschechische Verwaltungsbezirk Karlsbad, im Südwesten der bayerische Landkreis Hof und im Westen der thüringische Saale-Orla-Kreis an.
Landkreis Weimarer Land Der Landkreis Weimarer Land ist ein Landkreis im Freistaat Thüringen. Nachbarkreise sind im Norden der Landkreis Sömmerda sowie der sachsen-anhaltische Burgenlandkreis, im Osten der Saale-Holzland-Kreis und die kreisfreie Stadt Jena, im Süden der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt, im Südwesten der Ilm-Kreis und im Westen die kreisfreie Stadt Erfurt. Die kreisfreie Stadt Weimar wird vollständig vom Landkreis Weimarer Land eingeschlossen.
Wartburgkreis Der Wartburgkreis ist ein Landkreis im Freistaat Thüringen. Nachbarkreise sind im Norden der Unstrut-Hainich-Kreis, im Osten der Landkreis Gotha, im Südosten der Landkreis Schmalkalden-Meiningen, im Süden und Südwesten der hessische Landkreis Fulda und im Westen die ebenfalls hessischen Landkreise Hersfeld-Rotenburg und Werra-Meißner-Kreis.
Der Unstrut-Hainich-Kreis Der Unstrut-Hainich-Kreis ist ein Landkreis im Nordwesten des Freistaats Thüringen. Nachbarkreise sind im Nordwesten der Landkreis Eichsfeld, im Nordosten der Kyffhäuserkreis, im Osten der Landkreis Sömmerda, im Südosten der Landkreis Gotha, im Südwesten der Wartburgkreis und im Westen der Werra-Meißner-Kreis in Hessen.
Landkreis Sömmerda Der Landkreis Sömmerda ist ein Landkreis im Norden des Freistaats Thüringen im Gebiet der mittleren Unstrut im nordöstlichen Teil des Thüringer Beckens. Nachbarkreise sind im Norden der Kyffhäuserkreis, im Osten der sachsen-anhaltische Burgenlandkreis, im Süden der Landkreis Weimarer Land und die kreisfreie Stadt Erfurt sowie im Westen der Landkreis Gotha und der Unstrut-Hainich-Kreis.
Likörflecke auf Samt: tränken Sie einen gleichfarbigen Stoff mit reinem Alkohol und reiben damit den Likörfleck weg. Wenn alles wieder trocken ist, bürsten Sie den Samt gegen den Strich. ... Mehr
DDR Recht & Gesetz
Artikel 14 (1) Privatwirtschaftliche Vereinigungen zur Begründung wirtschaftlicher Macht sind nicht gestattet. (2) Die auf überwiegend persönlicher Arbeit beruhenden kleinen Handwerks- und anderen Gewerbebetriebe sind auf gesetzlicher Grundlage tätig. In der Wahrnehmung ihrer Verantwortung für die sozialistische Gesellschaft werden sie vom Staat gefördert. ... Mehr
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